FORSCHUNGSZULAGE: Steuervorteile für Ihre Innovationen
Bis zu 35 % Ihrer FuE-Kosten fördern lassen und so wertvolle Liquidität gewinnen
Fördern Sie Ihre Forschung und Entwicklung mit der Forschungszulage. Als steuerliche Förderung bietet sie Ihnen die Möglichkeit, bis zu 35 % Ihrer FuE-Kosten zurückzuerhalten. Egal ob interne Projekte oder Auftragsforschung – wir sorgen dafür, dass Ihre Innovationen finanziell gestärkt werden.
Ihr Vorteil:
Mehr finanzielle Freiheit für Ihre Innovationen – mit geringem Aufwand.
Die Forschungszulage ist ein Förderinstrument, das sich gezielt an deutsche Unternehmen richtet, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren. Seit 2020 können Unternehmen durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) bis zu 35 % ihrer FuE-Kosten von der Steuerlast abziehen und so wertvolle Liquidität gewinnen. Dies gilt sowohl für intern durchgeführte Forschungsprojekte als auch für Auftragsforschung.
Die Forschungszulage kann unabhängig von der Branche und Unternehmensgröße in Anspruch genommen werden. Sie bietet Unternehmen die Möglichkeit, Forschungs- und Entwicklungskosten direkt steuerlich geltend zu machen. Förderfähig sind dabei verschiedene Formen der Forschung und Entwicklung:
Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten:
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Forschungszulage: von der Erstanalyse Ihres Projekts über die Antragstellung bei der BSFZ bis hin zur steuerlichen Geltendmachung. Unsere Experten stellen sicher, dass Ihre Projekte korrekt beschrieben und alle Formalitäten eingehalten werden, damit Sie die Zulage schnell und unkompliziert nutzen können.
Lassen Sie sich jetzt zur Forschungszulage beraten und reduzieren Sie Ihre FuE-Kosten effizient.