Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Alles, was Sie über die EEW-Förderung wissen müssen.

Die EEW ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz sowie in die Dekarbonisierung industrieller und gewerblicher Prozesse. Sie richtet sich an Unternehmen jeder Größe, die in hocheffiziente Anlagen, erneuerbare Prozesswärme, Energiemanagementsysteme oder die Elektrifizierung ihrer Produktion investieren wollen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen ebenso wie systemische Transformationsvorhaben, mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschuss.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmensgröße: Kleine, mittlere und große Unternehmen (KMU erhalten erhöhte Fördersätze)
  • Standort: Deutschlandweit (Investitionsstandort muss in Deutschland liegen)

Wie viel wird gefördert?

  • Förderquote: bis 60 % (Zuschuss); je nach Modul und Unternehmensgröße
  • Förderhöhe: max. 20 Millionen EUR pro Vorhaben

Was wird gefördert?

  • Förderfähige Projekte:
    Querschnittstechnologien (Modul 1)
    Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (Modul 2)
    MSR, Sensorik & Energiemanagement-Software (Modul 3)
    Energie- und ressourcenbezogene Prozessoptimierung (Modul 4)
    Transformationspläne (Modul 5)
    Elektrifizierung Kleiner Unternehmen (Modul 6)
  • Förderfähige Kosten: Investitionen, Anlagen, Komponenten, Planungs- und Beraterleistungen

Wann beantragen?

  • vor Vorhabensbeginn (vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen)
  • laufend

Wie lange läuft das Programm?

  • aktuell bis 31.12.2030

Außerdem zu beachten

  • Projektlaufzeit in der Regel bis zu 3 Jahre
  • Förderung als Zuschuss (BAFA) oder als KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss wählbar
  • Förderdeckel bis zu 1.200 € pro jährlich eingesparter Tonne CO₂
  • Für Modul 4 Premium und Modul 5 ist ein Einsparkonzept bzw. Transformationsplan erforderlich

So unterstützen wir Sie bei Ihrem EEW-Antrag

Mit der EEW-Förderung unterstützt der Bund Unternehmen dabei, ihre Produktion effizienter, ressourcenschonender und klimafreundlicher zu gestalten, von der Umrüstung einzelner Anlagen bis hin zur vollständigen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität.

Entscheidend ist dabei nicht allein die Investition selbst, sondern die nachvollziehbare Darstellung der Energie- und CO₂-Einsparung, die technische Konzeption der Maßnahme und die saubere Abgrenzung zwischen förderfähigen Investitionsmehrkosten und Allgemeinen-Kosten. Wir unterstützen Sie dabei, das passende Modul auszuwählen, das Einsparpotenzial belastbar zu berechnen und Ihren Antrag inhaltlich wie administrativ so aufzusetzen, dass die maximale Förderquote ausgeschöpft wird.

Kostenlose Beratung buchen

Buchen Sie sich direkt einen Termin mit einem unserer Experten oder schreiben Sie uns eine Mail.
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Projekt kennenzulernen.

In 6 Schritten zur EEW-Förderung

1

Projektidee skizzieren

Kontaktaufnahme und Ersteinschätzung: Wir klären gemeinsam, welches EEW-Modul zu Ihrem Vorhaben passt (Querschnittstechnologien, Prozesswärme, Energiemanagement, Prozessoptimierung, Transformationsplan oder Elektrifizierung) und ob die Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist.

2

Einspar- bzw. Maßnahmenkonzept erstellen

Für Modul 4 Premium und Modul 5 wird ein Einsparkonzept bzw. Transformationsplan durch einen qualifizierten Energie-Effizienz-Experten benötigt. Wir koordinieren die technische Bewertung, ermitteln die Investitionsmehrkosten und berechnen die CO₂-Einsparung.

3

Antrag vorbereiten

Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen: technische Beschreibung, Kostenkalkulation, Einsparnachweis, De-minimis-Erklärungen, KMU-Erklärung und ggf. Transformationsplan. Wir übernehmen die antragsreife Aufbereitung.

4

Antrag einreichen

Einreichung über das BAFA-Portal (bei Zuschuss) bzw. über die Hausbank bei der KfW (Programm 295), immer vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen.

5

Prüfung durch BAFA oder KfW

Technische und wirtschaftliche Prüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. die KfW. Wir begleiten Rückfragen und stellen ergänzende Unterlagen bereit.

6

Umsetzung und Mittelabruf

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids bzw. der Kreditzusage kann das Vorhaben umgesetzt werden. Nach Abschluss unterstützen wir Sie bei dem Verwendungsnachweis, Grundlage für die Auszahlung des Zuschusses bzw. des Tilgungszuschusses.

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