ZIM-Förderung: Zuschüsse für Ihr Innovationsprojekt

Das ZIM, kurz für Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand, ist eines der größten technologieoffenen Förderprogramme des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen, damit Sie neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen schneller zur Marktreife bringen. Als erfahrene Fördermittelberatung begleiten wir Sie von der ersten Projektidee bis zur Bewilligung Ihres Antrags, transparent, partnerschaftlich und ausschließlich erfolgsbasiert.

Aktueller Hinweis zur ZIM-Förderung (Stand: August 2026)

Seit dem 7. Juli 2026 nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) vorübergehend keine neuen ZIM-Anträge und Projektskizzen an. Grund sind begrenzte Haushaltsmittel bei stark gestiegener Nachfrage. Ausgenommen sind Anträge in internationalen Ausschreibungen. Bereits eingereichte und bewilligte Anträge sowie laufende Auszahlungen laufen normal weiter. Eine Wiederaufnahme wird für Anfang 2027 angestrebt und hängt vom Bundeshaushalt 2027 ab.

Was das für Sie bedeutet: Wir prüfen mit Ihnen welche weiteren Förderprogramme, wie die Forschungszulage, für Sie passend sind!

Was ist das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand zählt zu den umfangreichsten Innovationsförderungen des Bundes, mit bislang über 40.000 bewilligten Vorhaben. Anders als thematisch enge Programme ist das ZIM technologieoffen: Entscheidend ist nicht ein bestimmtes Forschungsfeld, sondern ein Projekt mit echtem technischem Risiko, klarem Innovationsgehalt und Marktpotenzial.

Im ZIM erhalten Unternehmen die Fördermittel als antragsabhängige Projektförderung, also als projektbezogenen Zuschuss zu konkreten FuE-Vorhaben. Antragsberechtigt sind Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung sowie, im Verbund, Forschungseinrichtungen. Die Antragstellung läuft laufend und volldigital.

ZIM mit erfahrener Beratung beantragen

Buchen Sie sich direkt einen Termin mit unserem Beratungsteam, entweder persönlich oder per Videocall. In einem ersten, unverbindlichen Gespräch lernen wir Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben kennen. Im Anschluss erhalten Sie eine klare Einschätzung, ob Ihr Projekt für das ZIM infrage kommt.
Wir freuen uns auf das Gespräch.

Was fördert das Förderprogramm ZIM?

Das ZIM kennt mehrere Projektformen, die wir im Erstgespräch passend zu Ihrem Vorhaben einordnen:

  • FuE-Einzelprojekt: Ein Unternehmen entwickelt allein. Ideal, wenn Sie das Know-how und die Kapazitäten im Haus haben.
  • FuE-Kooperationsprojekt: Mindestens zwei Partner:innen, etwa zwei Unternehmen oder ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung. Die Förderquoten liegen hier höher.
  • Innovationsnetzwerke: Gefördert werden Managementleistungen von Netzwerken aus mehreren Unternehmen und Forschungspartner:innen.
  • Durchführbarkeitsstudie: Vor dem eigentlichen Projekt prüfen Sie mit einer geförderten Studie, ob Ihre Idee technisch und wirtschaftlich tragfähig ist.

Förderfähig sind vor allem Personalkosten Ihrer FuE-Mitarbeitenden, Auftragsforschung und Beratungsleistungen, Kosten für Instrumente und Ausrüstung sowie projektbezogene Gemeinkosten.

Wie hoch ist die ZIM-Förderquote?

Die Förderquote hängt von Unternehmensgröße und Projektform ab. Für kleine und mittlere Unternehmen gelten nach aktueller ZIM-Förderrichtlinie diese Obergrenzen:

Projektform Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen
FuE-Einzelprojekt bis 45 % bis 35 %
Kooperationsprojekt
(national)
bis 55 % bis 40 %
Kooperationsprojekt
(international)
bis 60 % bis 50 %
Durchführbarkeitsstudie 50 % bis 70 %, je nach Größe 50 % bis 70 %, je nach Größe

Bei den förderfähigen Kosten gelten folgende Höchstwerte:

  • FuE-Einzelprojekt: bis zu 690.000 € je Unternehmen
  • Kooperationsprojekt: bis zu 560.000 € je Unternehmen, maximal 3 Mio. € pro Gesamtprojekt
  • Forschungseinrichtung im Verbund: bis zu 280.000 € je Teilprojekt
  • Innovationsnetzwerk: bis zu 600.000 €

Welche Förderquote und Fördersumme für Ihr konkretes Vorhaben realistisch sind, ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen im kostenlosen Erstgespräch.

Wer kann die ZIM-Förderung beantragen? Voraussetzungen im Überblick

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme bis 43 Mio. €. Im Rahmen von Kooperationsprojekten sind auch größere mittelständische Unternehmen bis 999 Beschäftigte förderfähig, sofern mindestens ein KMU beteiligt ist. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte in Deutschland.

Besonders profitieren FuE-aktive Unternehmen aus:

  • Softwareentwicklung und IT
  • Maschinenbau und Automatisierung
  • Pharma und Biotechnologie
  • Medizintechnik
  • Aviation und Automotive

Auch junge Unternehmen, die bereits eine größere Finanzierungsrunde abgeschlossen haben, aber noch keine oder nur wenige Mitarbeitende beschäftigen, können wir bei der ZIM-Beantragung unterstützen.

Ein zentraler Punkt: Der Antrag muss vor dem Start Ihres Vorhabens gestellt werden. Wer zu spät beantragt, verliert den Förderanspruch.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmensgröße:
    KMU bis 500 MA; in Kooperation bis 1.000
  • Standort:
    Deutschlandweit

Wie viel wird gefördert?

  • Förderquote:
    bis zu 45 % der Projektkosten
  • Förderhöhe:
    Maximal ca. 690.000 € (Einzelprojekt)

Was wird gefördert?

  • Förderfähige Projekte:
    F&E-Einzel- und Kooperationsprojekte, Studien
  • Förderfähige Kosten:
    Personal-, Auftrags- und projektbezogene Gemeinkosten

Wann beantragen?

  • vor Projektbeginn
  • laufend

Wie lange läuft das Programm?

  • unbefristet

So unterstützen wir Sie bei Ihrem ZIM-Antrag.

Ein ZIM-Antrag entscheidet sich an der Darstellung: Neuheitsgrad, technische Risiken, Entwicklungsziele und die spätere wirtschaftliche Verwertung müssen klar und nachvollziehbar sein. Genau hier setzen wir als Fördermittelberatung an. Wir strukturieren Ihr Vorhaben förderlogisch, arbeiten die Innovation überzeugend heraus und setzen die Unterlagen inhaltlich wie administrativ sauber auf.

Im Gegensatz zu vielen anderen Berater:innen arbeiten wir rein erfolgsbasiert. Sie zahlen nur, wenn Ihr Antrag bewilligt wird. Die Erstberatung ist bei uns immer kostenlos.

Gut zu wissen: Neben dem ZIM beraten wir Sie auch zur GRW-Förderung und zu KMU-innovativ und kombinieren Förderinstrumente sinnvoll, um Ihre Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.

In 6 Schritten zur ZIM-Förderung

1

Erstberatung

Abgleich Ihrer Projektidee mit den ZIM-Kriterien.

2

Antrag erstellen & einreichen

Gemeinsame Erstellung aller Antragsunterlagen.

3

Prüfung durch die Förderstelle

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen bis wenige Monate.

4

Bewilligung

Nach positivem Entscheid kann das Projekt starten.

5

Abruf der Fördermittel

Die Zuschüsse werden während der Projektlaufzeit schrittweise ausgezahlt.

6

Dokumentationspflicht

Die Projektergebnisse sind festzuhalten und zu dokumentieren.

Tipp: Unsicher, ob ZIM das passende Programm ist? Testen Sie vorab unseren kostenlos Fördermittel Check ausprobieren!

Mit dem richtigen ZIM-Berater Ihr Förderpotenzial nutzen

Das ZIM zählt zu den wirkungsvollsten Innovationsförderungen für den Mittelstand in Deutschland. Wer das passende Projekt sauber abgrenzt, die Innovation überzeugend beschreibt und Förderinstrumente klug kombiniert, kann einen erheblichen Teil seiner Entwicklungskosten absichern. Buchen Sie Ihr kostenloses Erstgespräch, und wir finden gemeinsam heraus, wie Sie die ZIM-Förderung optimal für Ihr Vorhaben nutzen.

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Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Projekt kennenzulernen.

Häufige Fragen zur ZIM-Förderung

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ist ein technologieoffenes Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Es fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen, branchenoffen und ohne feste Themenaufrufe.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einer Betriebsstätte in Deutschland. In Kooperationsprojekten sind auch größere Mittelständler bis 999 Beschäftigte möglich, sofern ein KMU beteiligt ist. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen im kostenlosen Erstgespräch.

Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße und Projektform zwischen 25 % und 60 %. Kleine Unternehmen erhalten im Einzelprojekt bis zu 45 %, im nationalen Kooperationsprojekt bis zu 55 % und im internationalen Kooperationsprojekt bis zu 60 % der förderfähigen Kosten.

Mit einer geförderten Durchführbarkeitsstudie prüfen Sie vor dem eigentlichen Projekt, ob Ihr Vorhaben technisch und wirtschaftlich realisierbar ist. So senken Sie das Risiko, bevor Sie in das FuE-Einzel- oder Kooperationsprojekt starten. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße zwischen 50 % und 70 %.

Die Antragstellung läuft volldigital und ist laufend möglich. Entscheidend ist, dass Ihr Antrag vor dem Start des Vorhabens vorliegt. Als ZIM-Berater:innen übernehmen wir Vorbereitung, Formulierung und Einreichung für Sie.

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