Berater für die Forschungszulage – Ihre FuE-Förderung

Die Forschungszulage ist das zentrale steuerliche Förderprogramm für Forschung und Entwicklung in Deutschland. Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe, die in Deutschland steuerpflichtig sind und FuE-Vorhaben durchführe. Als erfahrene Berater für die Forschungszulage unterstützen wir Unternehmen dabei, bis zu 42 % ihrer förderfähigen FuE-Aufwendungen erstattet zu bekommen, entweder als Verrechnung mit der Steuerlast oder als direkte Auszahlungg. Pro Jahr können FuE-Kosten von bis zu 12 Mio. € geltend gemacht werden. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozessder ersten Einschätzung Ihres Projekts über die Antragstellung bei der BSFZ bis zur Auszahlung.

Die Beantragung der steuerlichen F&E Förderung ist rückwirkend möglich und erfolgt über die Steuererklärung. Sie möchten wissen, ob Ihr Projekt förderfähig ist? Sichern Sie sich jetzt ein kostenloses Erstgespräch.

Mögliche Fördersumme

bei 10 FTE in Forschung und Entwicklung
225.000 € - 250.000 € im Jahr*

* Unsere Erfahrungswerte, ohne Gewähr

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist ein staatliches Förderinstrument für Forschung und Entwicklung, das 2020 mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) eingeführt wurde. Anders als projektgebundene Förderprogramme funktioniert die Forschungszulage als steuerliche Förderung: Unternehmen erhalten einen Teil ihrer FuE-Aufwendungen nachträglich über die Steuererklärung erstattet, entweder als Anrechnung auf die Steuerlast oder, bei fehlender Steuerlast, als direkte Erstattung.

Ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Förderprogrammen: Die Forschungszulage ist technologieoffen und branchenunabhängig. Es gibt keine thematischen Einschränkungen, keine Ausschreibungsrunden und keine Konkurrenz um ein begrenztes Förderbudget. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Förderung. Die Herausforderung liegt jedoch in der korrekten Abgrenzung förderfähiger FuE-Tätigkeiten, der rechtssicheren Dokumentation und der optimalen Ausschöpfung des Förderpotenzials. Genau hier setzt die Beratung durch Forenti GmbH an.

Was fördert die Forschungszulage?

Die Forschungszulage kann unabhängig von Branche und Unternehmensgröße beantragt werden. Förderfähig sind Personalkosten von FuE-Mitarbeitenden, Sachkosten sowie Kosten aus Auftragsforschung. Ab 2026 wird zudem ein Gemeinkostenzuschlag angerechnet. Gefördert werden drei Formen von FuE-Tätigkeiten:

  • Grundlagenforschung: Theoretische oder experimentelle Arbeiten zur Erweiterung wissenschaftlicher Erkenntnisse.
  • Industrielle Forschung: Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
  • Experimentelle Entwicklung: Herstellung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte und Verfahren.

Die Höhe der Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz über 50 Mio. € und bis zu 35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Durch den ab 2026 geltenden Gemeinkostenzuschlag erhöht sich die effektive Förderquote für KMU auf bis zu 42 % der tatsächlichen FuE-Aufwendungen. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 12 Mio. € pro Jahr.

Lohnt sich die Forschungszulage auch für Startups?

Ja, und das ist ein weit verbreitetes Missverständnis. Die Forschungszulage ist nicht an eine bestehende Steuerlast geknüpft. Unternehmen, die noch keine oder nur geringe Gewinne erzielen, erhalten die Förderung als direkte Barauszahlung vom Finanzamt. Gerade für Startups und junge Wachstumsunternehmen mit intensiver FuE-Tätigkeit ist die Forschungszulage damit ein wirkungsvolles Instrument zur Liquiditätssicherung, unabhängig von der aktuellen Ertragslage.

Kostenlose Beratung für Forschungszulage buchen

Buchen Sie sich direkt einen Termin mit einem unserer Fördermittelberater:innen entweder persönlich oder per Videocall. In einem ersten, unverbindlichen Gespräch lernen wir Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben kennen. I

Wir freuen uns auf das Gespräch.

So funktioniert die Beantragung der Forschungszulage

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten, bei denen Sie von der Forenti GmbH dauerhaft begleitet werden.

Schritt 1: Bescheinigung von der BSFZ

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche FuE-Tätigkeiten förderfähig sind, bereiten die notwendigen Unterlagen auf und stellen den Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung, die Voraussetzung für den nächsten Schritt ist.

Schritt 2: Steuerliche Geltendmachung beim Finanzamt

Auf Basis der BSFZ-Bescheinigung beantragen wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater die Forschungszulage anschließend beim zuständigen Finanzamt. Die Förderung wird als Steuergutschrift auf die Körperschaft- oder Einkommensteuer angerechnet. Sofern keine oder eine geringe Steuerlast besteht, erfolgt die Förderung als direkte Auszahlung.

Forschungszulage rückwirkend beantragen – was Sie wissen sollten

Ein besonderer Vorteil der Forschungszulage: ie kann rückwirkend für bereits abgeschlossene FuE-Projekte beantragt werden. Die Antragstellung beim BSFZ ist auch für vergangene Wirtschaftsjahre möglich, sofern die Projekte die Fördervoraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die in den letzten Jahren in Forschung und Entwicklung investiert haben, ohne die Forschungszulage genutzt zu haben, dies noch nachholen können.

Als prüfen wir für Sie, welche Ihrer bisherigen und laufenden FuE-Aktivitäten förderfähig sind.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmensgröße:
    alle Unternehmen
  • Standort:
    Deutschlandweit

Wie viel wird gefördert?

  • Förderquote:
    KMU bis zu 35 %
    Große Unternehmen bis zu 25 %
    Gemeinkostenzuschlag 20%
  • Förderhöhe:
    max. 4,2 Mio. Euro pro Jahr für KMU
    max. 3 Mio. Euro pro Jahr für große Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Förderfähige Projekte:
    Eigenbetriebliche F&E-Projekte
  • Förderfähige Kosten:
    Personalkosten, Auftragsforschung

Wann beantragen?

  • rückwirkende Beantragung möglich
  • laufend, im Steuerbescheid

Wie lange läuft das Programm?

  • Unbefristet

Außerdem zu beachten

  • kombinierbar mit Zuschüssen

So unterstützen wir Sie als Berater für die Forschungszulage

Als spezialisierte Fördermittelberater:innen für die Forschungszulage begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Wir sorgen dafür, dass Ihre FuE-Vorhaben korrekt beschrieben und alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

Im Gegensatz zu anderen Berater:innen für die Forschungszulage arbeiten wir dabei rein erfolgsbasiert. Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich eine positive Bescheinigung erhalten. Viele Beratungen für die Forschungszulage verlangen 3.000 € bis 10.000 € pauschal, unabhängig vom Ergebnis. Die Erstberatung ist bei uns immer kostenlos.

Gut zu wissen: Neben der Forschungszulage beraten wir Sie auch zu weiteren Förderprogrammen wie ProFIT, ZIM oder KMU-innovativ und kombinieren Förderinstrumente intelligent, um Ihre Fördermöglichkeiten zu maximieren.

Warum reicht mein Steuerberater für die Forschungszulage nicht aus?

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass ihr Steuerberater die Forschungszulage mitübernimmt. In der Praxis liegt die eigentliche Herausforderung jedoch nicht in der steuerlichen Geltendmachung, sondern in der überzeugenden Beschreibung und Abgrenzung der FuE-Projekte gegenüber der BSFZ.

Genau hier liegt unsere Stärke: Wir kennen die Anforderungen der Bescheinigungsstelle, wissen welche Formulierungen und Nachweise erfahrungsgemäß zu einer positiven Bescheinigung führen, und sind durchgehend an Ihrer Seite.

Mit dem richtigen Forschungszulage-Berater Förderpotenzial ausschöpfen

Die Forschungszulage ist eines der attraktivsten Förderinstrumente für innovative Unternehmen in Deutschland und wird dennoch von vielen noch nicht vollständig genutzt. Wer die richtigen FuE-Projekte identifiziert, den Antrag professionell aufbereitet und Förderprogramme intelligent kombiniert, kann seine Innovationsvorhaben erheblich entlasten.

Als spezialisierte Beratung für die Forschungszulage begleiten wir Unternehmen bundesweit, ob in Berlin, Brandenburg, Bayern, NRW oder Baden-Württemberg. Wir sind für Sie da!

Kostenlose Beratung für die Forschungszulage buchen

Buchen Sie sich direkt einen Termin mit unserem Beratungsteam oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Projekt kennenzulernen.

Häufige Fragen an Berater für die Forschungszulage

Die Forschungszulage steht grundsätzlich allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen offen, unabhängig von Branche, Größe oder Rechtsform. Besonders profitieren Unternehmen aus Softwareentwicklung und IT, Maschinenbau und Automatisierung, Pharma und Biotechnologie, Medizintechnik sowie Aviation und Automotive.

Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU bis zu 35 %. Die maximale jährliche Bemessungsgrundlage liegt bei 12 Mio. €, was einer maximalen Förderung von bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr entspricht. Förderfähig sind bei der Forschungszulage insbesondere Personalkosten von FuE-Mitarbeitenden, Sachkosten sowie Kosten für Auftragsforschung. Ab 2026 wird zudem ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 20 % auf die förderfähigen Aufwendungen angerechnet.

Ja, die Forschungszulage lässt sich in vielen Fällen mit anderen Förderprogrammen kombinieren, etwa mit ZIM oder ProFIT. Die genauen Kombinationsmöglichkeiten hängen vom Einzelfall ab. Als erfahrene Berater für die Forschungszulage prüfen wir für Sie, welche Kombination die höchste Förderquote ergibt.

Ja, die Forschungszulage kann rückwirkend für vergangene Wirtschaftsjahre beantragt werden. Sprechen Sie uns an. Wir prüfen, welche Ihrer bisherigen FuE-Projekte noch förderfähig sind.

Bei interner FuE sind die Personalkosten der eigenen FuE-Mitarbeitenden förderfähig. Bei Auftragsforschung werden 70 % der an externe Auftragnehmer gezahlten Kosten als Bemessungsgrundlage angesetzt, sofern das Projekt nach dem 27. März 2024 begonnen hat. Beide Formen können kombiniert werden.

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