Berater für die Forschungszulage – Ihre FuE-Förderung
Die Forschungszulage ist das zentrale steuerliche Förderprogramm für Forschung und Entwicklung in Deutschland. Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe, die in Deutschland steuerpflichtig sind und FuE-Vorhaben durchführe. Als erfahrene Berater für die Forschungszulage unterstützen wir Unternehmen dabei, bis zu 42 % ihrer förderfähigen FuE-Aufwendungen erstattet zu bekommen, entweder als Verrechnung mit der Steuerlast oder als direkte Auszahlungg. Pro Jahr können FuE-Kosten von bis zu 12 Mio. € geltend gemacht werden. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozessder ersten Einschätzung Ihres Projekts über die Antragstellung bei der BSFZ bis zur Auszahlung.
Die Beantragung der steuerlichen F&E Förderung ist rückwirkend möglich und erfolgt über die Steuererklärung. Sie möchten wissen, ob Ihr Projekt förderfähig ist? Sichern Sie sich jetzt ein kostenloses Erstgespräch.
Mögliche Fördersumme
* Unsere Erfahrungswerte, ohne Gewähr




















