Forschungs­zulage Steuervorteile bis 35% Förderung

Bis zu 35 % Ihrer FuE-Kosten fördern lassen und so wertvolle Liquidität gewinnen.

Die Forschungszulage ist das zentrale steuerliche Förderinstrument für Forschung und Entwicklung in Deutschland. Sie unterstützt Unternehmen jeder Größe, indem bis zu 35 % der förderfähigen F&E-Aufwendungen in Form einer Steuergutschrift erstattet werden. Pro Jahr können bis zu 12 Mio. € geltend gemacht werden, insbesondere für Personalkosten von F&E-Mitarbeitenden sowie für Auftragsforschung. Die Beantragung erfolgt rückwirkend über die Steuererklärung, ein einfacher und niedrigschwelliger Zugang zur Innovationsförderung.

Mögliche Fördersumme

bei 10 FTE in Forschung und Entwicklung
225.000 € - 250.000 € im Jahr*

* Unsere Erfahrungswerte, ohne Gewähr

Wer wird gefördert?

  • Unternehmensgröße:
    alle Unternehmen
  • Standort:
    Deutschlandweit

Wie viel wird gefördert?

  • Förderquote:
    KMU bis zu 35 %
    Große Unternehmen bis zu 25 %
    Gemeinkostenzuschlag 20%
  • Förderhöhe:
    max. 4,2 Mio. Euro pro Jahr für KMU
    max. 3 Mio. Euro pro Jahr für große Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Förderfähige Projekte:
    Eigenbetriebliche F&E-Projekte
  • Förderfähige Kosten:
    Personalkosten, Auftragsforschung

Wann beantragen?

  • rückwirkende Beantragung möglich
  • laufend, im Steuerbescheid

Wie lange läuft das Programm?

  • Unbefristet

Außerdem zu beachten

  • kombinierbar mit Zuschüssen

So unterstützen wir Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Forschungszulage.

Fördern Sie Ihre Forschung und Entwicklung mit der steuerlichen Forschungszulage. Egal ob interne Projekte oder Auftragsforschung – wir sorgen dafür, dass Ihre Innovationen finanziell gestärkt werden.

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird beim BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) ein Antrag gestellt, in dem das jeweilige Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben beschrieben und als förderfähig bestätigt wird. Mit dieser Bescheinigung kann anschließend die steuerliche Geltendmachung über das zuständige Finanzamt erfolgen. Die Förderung wird rückwirkend im Rahmen der Steuererklärung beantragt und als Steuergutschrift auf die Körperschaft- oder Einkommensteuer angerechnet.

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Wissenswertes über die Forschungszulage

Die Forschungszulage ist ein Förderinstrument, das sich gezielt an deutsche Unternehmen richtet, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren. Seit 2020 können Unternehmen durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) bis zu 35 % ihrer FuE-Kosten von der Steuerlast abziehen und so wertvolle Liquidität gewinnen. Dies gilt sowohl für intern durchgeführte Forschungsprojekte als auch für Auftragsforschung.

Was fördert die Forschungszulage?

Die Forschungszulage kann unabhängig von der Branche und Unternehmensgröße in Anspruch genommen werden. Sie bietet Unternehmen die Möglichkeit, Forschungs- und Entwicklungskosten direkt steuerlich geltend zu machen. Förderfähig sind dabei verschiedene Formen der Forschung und Entwicklung:

  • Grundlagenforschung
    Theoretische oder experimentelle Arbeiten zur Erweiterung wissenschaftlicher Erkenntnisse.
  • Industrielle Forschung
    Arbeiten zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
  • Experimentelle Entwicklung
    Aktivitäten zur Herstellung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren.

Wie funktioniert die Beantragung?

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten:

  1. Bescheinigung der Forschungszulage
    Zuerst muss ein Antrag bei der Bescheinigungsstelle für Forschungszulage (BSFZ) gestellt werden. Diese prüft, ob Ihr Projekt die Anforderungen des Forschungszulagengesetzes erfüllt.
  2. Antrag beim Finanzamt
    Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt einreichen und die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen.

So unterstützen wir Sie

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Forschungszulage: von der Erstanalyse Ihres Projekts über die Antragstellung bei der BSFZ bis hin zur steuerlichen Geltendmachung. Unsere Experten stellen sicher, dass Ihre Projekte korrekt beschrieben und alle Formalitäten eingehalten werden, damit Sie die Zulage schnell und unkompliziert nutzen können.

Lassen Sie sich jetzt zur Forschungszulage beraten und reduzieren Sie Ihre FuE-Kosten effizient.

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