ProFIT Brandenburg: Zuschüsse und Darlehen bis 3 Mio. €

ProFIT Brandenburg ist das Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien des Landes Brandenburg. Umgesetzt wird es von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie die Marktvorbereitung und Markteinführung. Möglich sind Zuschüsse von bis zu 3 Mio. € und zinsverbilligte Darlehen von bis zu 3 Mio. € je Antrag bei einer Förderquote von bis zu 80 %.

Der Weg dorthin ist anspruchsvoller als in anderen Bundesländern, denn vor der Antragstellung bei der ILB ist eine fachliche Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) verpflichtend. Über die dort eingereichte Projektskizze entscheidet sich, ob Ihr Vorhaben überhaupt in das Antragsverfahren gelangt. Als erfahrene Fördermittelberatung übernehmen wir bei Forenti diesen gesamten Prozess für Sie, von der Projektskizze für die WFBB über die Antragstellung bei der ILB bis zum vollständigen Mittelabruf.

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ProFIT Brandenburg mit erfahrener Beratung beantragen

Buchen Sie sich direkt einen Termin mit unserem Beratungsteam, entweder persönlich oder per Videocall. In einem ersten, unverbindlichen Gespräch lernen wir Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben kennen. Im Anschluss erhalten Sie eine klare Einschätzung, ob Ihr Projekt für ProFIT Brandenburg infrage kommt, ob Zuschuss oder Darlehen realistisch sind und welche Förderquote sich erzielen lässt.

Wir freuen uns auf das Gespräch.

Gut zu wissen: Neben ProFIT Brandenburg betreuen wir auch ProFIT Berlin sowie bundesweite Programme wie die Forschungszulage, ZIM und KMU-innovativ.

Was ist ProFIT Brandenburg? Das ILB-Förderprogramm im Überblick

Gefördert werden fünf Vorhabenarten:

  1. industrielle Forschung
  2. experimentelle Entwicklung
  3. Marktvorbereitung und Markteinführung
  4. Prozess- und Organisationsinnovationen
  5. Durchführbarkeitsstudien.

Mit ProFIT unterstützt das Land Brandenburg Unternehmen und Forschungseinrichtungen dabei, ihre Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsintensität zu erhöhen. Die Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und die Richtlinie stammt vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie. Die fachliche Prüfung übernimmt die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB). Diese Rollenverteilung ist wichtig zu verstehen, denn beide Institutionen sind im Antragsprozess zu durchlaufen.

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Brandenburg, vorrangig KMU. Ob Ihre Firma in Brandenburg von ProFIT profitieren kann, hängt neben dem Standort vor allem davon ab, welcher Innovationsphase Ihr Vorhaben zuzuordnen ist.

Zuschuss oder Darlehen: Die Innovationsphase entscheidet

Anders als bei vielen anderen Programmen können Sie bei ProFIT Brandenburg nicht frei wählen, ob Sie einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten. Die Förderart ist strikt an die Innovationsphase gekoppelt, der Ihre Arbeitspakete zugeordnet werden.

Innovationsphase Förderart für Unternehmen
Industrielle Forschung Zuschuss
Durchführbarkeitsstudien Zuschuss
Prozess- und Organisationsinnovationen Zuschuss
Experimentelle Entwicklung Grundsätzlich Darlehen
Marktvorbereitung und Markteinführung Ausschließlich Darlehen (De-minimis)

Für Forschungseinrichtungen gilt eine abweichende Regelung: Sie erhalten Zuschüsse sowohl für die industrielle Forschung als auch für die experimentelle Entwicklung.

Von der Darlehensregel für die experimentelle Entwicklung gibt es zwei Ausnahmen, die in der Praxis selten genutzt werden, weil sie kaum bekannt sind: Zuschüsse sind auch hier möglich, wenn das Vorhaben im Ergebnis eines thematischen Wettbewerbs zur Förderung beantragt wird oder wenn in begründeten Einzelfällen ein übergeordnetes Standortinteresse festgestellt wird. Wir prüfen für Sie, ob eine dieser Konstellationen auf Ihr Vorhaben zutrifft.

Förderquote bei ProFIT Brandenburg: So setzt sie sich zusammen

Die Obergrenze von 80 % erreichen die wenigsten Vorhaben automatisch. Die tatsächliche Förderquote ergibt sich aus einem Grundfördersatz und zwei möglichen Boni.

Die Grundfördersätze betragen 50 % für die industrielle Forschung, 25 % für die experimentelle Entwicklung und 50 % für Durchführbarkeitsstudien. Prozess- und Organisationsinnovationen werden mit bis zu 50 % gefördert.

Darauf kann ein KMU-Bonus von 20 % für kleine und 10 % für mittlere Unternehmen aufgeschlagen werden. Ein weiterer Bonus von 15 % ist möglich, wenn eine wirksame Zusammenarbeit vorliegt, etwa im Verbund mit einer Forschungseinrichtung, oder wenn die Ergebnisse weite Verbreitung finden. Auch Kooperationen mit Partnern außerhalb Brandenburgs können diesen Bonus auslösen.

Ein kleines Unternehmen in der industriellen Forschung kommt so rechnerisch auf 50 % Grundfördersatz zuzüglich 20 % KMU-Bonus und 15 % Kooperationsbonus. Der Deckel von 80 % darf dabei nicht überschritten werden. Einschließlich aller Boni sind maximal 80 % für die industrielle Forschung, 60 % für die experimentelle Entwicklung und 70 % für Durchführbarkeitsstudien erreichbar.

Genau an dieser Stelle entscheidet sich, wie viel Förderung Sie tatsächlich erhalten. Wie Ihre Arbeitspakete den Innovationsphasen zugeordnet und wie Kooperationen ausgestaltet werden, ist Teil der Antragsstrategie und nicht dem Zufall zu überlassen.

Das WFBB-Verfahren: die Projektskizze als Nadelöhr

Die wichtigste Besonderheit von ProFIT Brandenburg ist zugleich die größte Hürde. Bevor Sie überhaupt einen Antrag bei der ILB stellen können, müssen Sie eine fachliche Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) wahrnehmen. Grundlage dafür ist eine Projektskizze, in der Sie Ihr Unternehmen sowie die technische und wirtschaftliche Umsetzung des Vorhabens darstellen.

Erst nach bestätigter fachlicher Beratung durch die WFBB können die vollständigen Antragsunterlagen über das ILB-Kundenportal eingereicht werden. Die ILB entscheidet anschließend unter Berücksichtigung einer fachlichen Stellungnahme der WFBB. Die Skizze prägt damit die gesamte weitere Bewertung Ihres Vorhabens.

Entscheidend sind eine nachvollziehbare Abgrenzung zum Stand der Technik, eine saubere Gliederung in Arbeitspakete, die jeweils vollständig einer Innovationsphase zuzuordnen sind, sowie eine plausible Darstellung des Beitrags zur Wertschöpfung und Beschäftigung in Brandenburg. Wir als Fördermittelberatung erstellen diese Skizze für Sie und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

In 3 Schritten zur ProFIT-Förderung in Brandenburg

1

Kostenlose Erstberatung

In einem ersten Gespräch prüfen wir, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, welcher Innovationsphase es zuzuordnen ist und welche Förderquote realistisch erreichbar ist.

2

Projektskizze und Antragstellung

Wir erstellen die Projektskizze für die WFBB, begleiten Sie durch die fachliche Beratung und reichen nach deren Bestätigung den vollständigen Antrag über das ILB-Kundenportal ein.

3

Begleitung bis zum Mittelabruf

Wir begleiten Sie durch das Bewilligungsverfahren, unterstützen bei Meilensteinberichten und Verwendungsnachweis und sorgen dafür, dass Sie die Mittel vollständig abrufen können.

Ein praktischer Vorteil für Unternehmen mit Zeitdruck: Sobald die ILB den Eingang Ihres vollständigen Antrags bestätigt hat, dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen. Ein Anspruch auf die Zuwendung entsteht daraus allerdings nicht, das Risiko tragen Sie bis zur Bewilligung selbst.

Tipp: Alternativ können Sie vor der Erstberatung auch unseren kostenlosen Fördermittel Check ausprobieren!

Wer kann ProFIT Brandenburg beantragen? Voraussetzungen und Grenzen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle in Brandenburg. Das Vorhaben muss in Brandenburg durchgeführt werden. Unternehmen, die die KMU-Definition der EU nicht erfüllen, sind nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin oder Brandenburg förderfähig. Forschungseinrichtungen werden ausschließlich im Verbund mit mindestens einem Unternehmen aus Brandenburg oder Berlin gefördert.

Damit Sie Ihr Vorhaben realistisch einordnen können, sind diese Rahmenbedingungen wichtig:

Mindestens 25.000 € zuwendungsfähige Projektausgaben, bei Durchführbarkeitsstudien mindestens 10.000 €

Clock Clock

Projektlaufzeit in der Regel höchstens drei Jahre, bei Durchführbarkeitsstudien sechs Monate

In der Regel maximal zwei laufende, geförderte Projekte je Unternehmen

Users Users

Projektbezogene Personalausgaben werden mit höchstens 100.000 € je Vollzeitbeschäftigtem und Jahr angesetzt

Bei Verbundvorhaben ist ein Kooperationsvertrag erforderlich, zur Antragstellung genügt zunächst ein Entwurf

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Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und ein Eigenanteil erbracht werden

Der Nachweisaufwand ist geringer als häufig befürchtet. Indirekte Projektausgaben werden bei Zuschüssen pauschal mit 15 % der direkten Personalausgaben abgegolten. Bei Vorhaben, die aus dem EFRE finanziert werden, kann alternativ eine Restkostenpauschale von 40 % der direkten Personalausgaben beantragt werden. In beiden Fällen entfällt der Einzelnachweis.

ProFIT als Funding-Instrument für Brandenburger Technologieunternehmen

Für technologieorientierte Unternehmen und Ausgründungen in der Hauptstadtregion ist ProFIT eines der wenigen Instrumente für non-dilutive Funding in Brandenburg. Sie finanzieren Forschung und Entwicklung, ohne dass Gründer:innen oder Gesellschafter:innen Anteile abgeben müssen. Anders als bei Venture Capital bleibt die volle Kontrolle über Ihr Unternehmen bei Ihnen.

Auch die Darlehenskonditionen sind auf innovationsgetriebene Unternehmen zugeschnitten. Die Tilgungsfreiheit beträgt bis zu drei Jahre, maximal bis Projektende, die Laufzeit bis zu zehn Jahre ab Bewilligung. Mit Darlehen können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziert werden, wobei der Förderanteil am Gesamtvorhaben 80 % nicht überschreiten darf.

ProFIT Brandenburg und ProFIT Berlin: die Unterschiede

Beide Programme tragen denselben Namen und werden regelmäßig verwechselt. Wer nach der IBB für Brandenburg sucht, sucht an der falschen Stelle: Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist für Berliner Fördermittel zuständig, die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) für Brandenburg. Die Konditionen unterscheiden sich erheblich.


ProFIT Berlin

ProFIT Brandenburg

Förderbank

Investitionsbank Berlin (IBB)

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Zuschuss

Bis 500.000 € je Projektpartner

Bis 3 Mio. € je Antrag

Darlehen

Bis 1 Mio. € je Projekt

Bis 3 Mio. € je Antrag

Förderquote

Bis zu 80 %

Bis zu 80 %

Vorgeschaltete Prüfung

Keine Pflichtberatung

Fachliche Beratung durch die WFBB verpflichtend

Die beiden Programme stehen sich dabei nicht im Weg, sondern sind ausdrücklich miteinander verzahnt. Verbundvorhaben über die Ländergrenze hinweg sind vorgesehen, denn sowohl Forschungseinrichtungen als auch Großunternehmen können in Brandenburg nur im Verbund mit Partnern aus Brandenburg oder Berlin gefördert werden. Wir betreuen beide Programme und beraten Sie, welcher Standortbezug für Ihr Vorhaben die besseren Konditionen ermöglicht.

ProFIT Brandenburg mit Forenti beantragen: erfolgsbasiert und ohne Vorabkosten

Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Die ILB entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und stützt sich dabei auf die fachliche Stellungnahme der WFBB. Damit entscheiden die Qualität Ihrer Projektskizze, die Zuordnung der Arbeitspakete zu den Innovationsphasen und die Plausibilität Ihrer Finanzplanung darüber, ob und in welcher Höhe Sie gefördert werden.

Unsere Erfahrung aus hunderten Fördermittelanträgen fließt genau in diese erfolgskritischen Punkte ein. Wir wissen, worauf die fachliche Prüfung achtet und wie Vorhaben dargestellt werden müssen, damit der Zuschussanteil möglichst hoch ausfällt. Dabei arbeiten wir ausschließlich erfolgsbasiert. Während viele Beratungen 3.000 € bis 10.000 € pauschal verlangen, zahlen Sie bei Forenti nur im Erfolgsfall. Es fallen keine Vorabkosten an und Sie tragen kein finanzielles Risiko.

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Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und beschreiben Sie kurz Ihr Forschungs- oder Entwicklungsprojekt. Unser Beratungsteam meldet sich umgehend bei Ihnen.

Häufige Fragen zu ProFIT Brandenburg

ProFIT Brandenburg ist das Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien des Landes Brandenburg. Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Gefördert werden industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Marktvorbereitung und Markteinführung, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Durchführbarkeitsstudien. Möglich sind Zuschüsse von bis zu 3 Mio. € und Darlehen von bis zu 3 Mio. € je Antrag.

Die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie legt fest, wer antragsberechtigt ist, welche Vorhaben gefördert werden, wie hoch die Fördersätze ausfallen und wie das Verfahren abläuft. Sie regelt unter anderem die Zuordnung von Zuschuss und Darlehen zu den Innovationsphasen, die KMU- und Kooperationsboni sowie die verpflichtende fachliche Beratung durch die WFBB vor Antragstellung.

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Brandenburg, vorrangig KMU. Großunternehmen sind nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin oder Brandenburg förderfähig, Forschungseinrichtungen nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen aus einem der beiden Länder. Wir prüfen in einem kostenlosen Erstgespräch, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt.

Die Grundfördersätze betragen 50 % für industrielle Forschung, 25 % für experimentelle Entwicklung und 50 % für Durchführbarkeitsstudien. Hinzu kommen ein KMU-Bonus von 20 % für kleine und 10 % für mittlere Unternehmen sowie ein möglicher Kooperationsbonus von 15 %. Der Höchstfördersatz von 80 % darf auch mit allen Boni nicht überschritten werden.

Das hängt von der Innovationsphase ab. Unternehmen erhalten Zuschüsse für industrielle Forschung, Durchführbarkeitsstudien sowie Prozess- und Organisationsinnovationen. Experimentelle Entwicklung wird grundsätzlich als Darlehen gefördert, Marktvorbereitung und Markteinführung ausschließlich als Darlehen im Rahmen der De-minimis-Regelung. Forschungseinrichtungen erhalten Zuschüsse auch für die experimentelle Entwicklung.

Ja, die fachliche Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) ist verpflichtend. Grundlage ist eine Projektskizze, die Ihr Unternehmen sowie die technische und wirtschaftliche Umsetzung des Vorhabens darstellt. Erst nach Bestätigung der fachlichen Beratung können die Antragsunterlagen über das ILB-Kundenportal eingereicht werden. Wir erstellen die Skizze und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

ProFIT Brandenburg wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) verwaltet, ProFIT Berlin von der Investitionsbank Berlin (IBB). In Brandenburg sind mit jeweils bis zu 3 Mio. € für Zuschüsse und Darlehen deutlich höhere Maximalbeträge möglich als in Berlin. Zudem ist in Brandenburg die fachliche Beratung durch die WFBB verpflichtend. Wir betreuen beide Programme und beraten Sie, welcher Standortbezug für Ihr Vorhaben die besseren Konditionen bietet.

Sobald die ILB den Eingang Ihres vollständigen Antrags bestätigt hat, dürfen Sie mit der Durchführung beginnen. Ein Anspruch auf die Zuwendung leitet sich daraus jedoch nicht ab, Sie tragen das Risiko bis zur Bewilligung selbst. Vor bestätigtem Antragseingang begonnene Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wir arbeiten ausschließlich erfolgsbasiert. Viele Beratungen verlangen 3.000 € bis 10.000 € pauschal, zusätzlich zu einer Erfolgsprovision. Bei Forenti zahlen Sie nur dann, wenn Ihr Antrag tatsächlich bewilligt wird. Die Erstberatung ist immer kostenlos.

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